Mahnverfahren, Zuständigkeit Bedeutung

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Mahnverfahren, Zuständigkeit

Mahnverfahren, Zuständigkeit Logo #42834Im Mahnverfahren zuständig ist das Amtsgericht, bei dem der Antragsteller seinen Wohnsitz hat (§ 689 Abs. 2 ZPO). Die Länder können die Zuständigkeit aber bei einem Amtsgericht konzentrieren (§ 689 Abs. 2 ZPO). In Hessen ist z.B. das Amtsgericht Hünfeld zuständig, in Bayern das Amtsgericht Coburg. Schuldner im Ausland Hat der Schuldner kein...
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